Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Leichter Regen
27.2 °C Luftfeuchtigkeit: 57%

Montag
18.3 °C | 28.5 °C

Dienstag
16 °C | 26.6 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2025

Einwohner- und Ortsbürger­gemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.

Einwohnergemeinde

An der Einwohnergemeindeversammlung waren 105 der 1889 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 5.6 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der

Einwohnergemeinde Böztal. 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2024; Kenntnisnahme. 3. Rechnung 2024; Genehmigung. 4. Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung TLF Feuerwehr Oberes Fricktal; Genehmigung. 5. Kreditabrechnung Schulraumerweiterung Hornussen; Genehmigung

6. Kreditabrechnung Erschliessung Gemeindearchive; Genehmigung. 7. Kreditabrechnung Erweiterung Gemeinschaftsgrab; Genehmigung. 8. Verpflichtungskredit Kauf Liegenschaft Eichenbaum Effingen; Genehmigung. 9. Verpflichtungskredit Erweiterung Schule Hornussen; Genehmigung. 10. Verpflichtungskredit Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED; Genehmigung. 11. Verpflichtungskredit Sanierung Friedhof Hornussen; Genehmigung. 12. Verpflichtungskredit Gemeindebeitrag an die Sanierung Kantonstrasse K482; Genehmigung. 13. Einführung Parkierungsreglement; Genehmigung. 14. Anpassung Gemeindeordnung; Genehmigung, obligatorisches Referendum. 15. Verschiedenes und Umfrage. Da das Quorum von 378 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse, ausser Traktandum 14, der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. Juni 2025 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis Montag, 04. August 2025, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Das Traktandum 14 «Anpassung Gemeindeordnung» unterliegt dem obligatorischen Referendum. Der Urnengang findet am 28. September 2025 statt.

Ortsbürgergemeinde

An der Ortsbürgergemeinde waren 34 der 266 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 12.78 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2024; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht der Förster; Kenntnisnahme. 3. Rechnung 2024; Genehmigung. 4. Verschiedenes und Umfrage. Da das Quorum von 54 Stimmen bei allen Entscheiden der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. Juni 2025 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis Montag, 04. August 2025, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Gemeinderat Böztal

Kündigung Leiterin Abteilung
Steuern

Nadja Güntert, Leiterin des Steueramtes Böztal-Zeihen, hat ihre Anstellung bei der Gemeinde Böztal per 31. Juni 2025 gekündigt. Der Gemeinderat und das Team der Verwaltung bedauern diesen Entscheid sehr und wünschen Nadja Güntert auf ihrem beruflichen und privaten Weg alles Gute. Die Stelle wird zur Neubesetzung ausgeschrieben. Gemeinderat und Verwaltung Böztal

Gräberaufhebung auf dem
Friedhof Bözen

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren werden in der Woche ab 18. August 2025 die Urnengräber Nrn. 204 bis 209 aufgehoben. Die Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum 15. August 2025 abzuräumen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeschreiberin-Stv. Lydia Leubin, 062 865 35 81 und Friedhofsgärtner Stefan Bischofberger, 079 511 95 16, gerne zur Verfügung. Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht.

Sommeröffnungszeiten Verwaltung

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während den Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 07. Juli bis Freitag, 08. August 2025 gelten für alle Abteilungen folgende redu-zierte Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Todesfälle sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung Tel 062 865 35 85 in Erfahrung zu bringen. Die reduzierten Öffnungszeiten haben keinen Einfluss auf die Arbeitszeit des Personals. Ab Montag, 11. August 2025 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommer-tage.

Rückerstattung TNW Abonnement für Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/26

Schüler*innen, resp. deren Eltern, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde oder ihres Ortsteils die obligatorische Schule besuchen, wird ein einmaliger Pauschalbetrag für das TNW-Abonnement ausgerichtet. Die Eltern werden gebeten, das TNW-Abonnement direkt an den öffentlichen Schaltern der SBB zu beziehen oder online über www.tnw.ch zu lösen. Der Pauschalbetrag für Schüler*innen der Gemeinde Böztal beträgt CHF 400.00. Für die Rückerstattung des Pauschalbetrages der Abonne-mentskosten bitten wir die Eltern bis spätestens Freitag, 23. August 2025 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter der Finanzverwaltung, per Post oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen. Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.

Baugesuche

• Bauherrschaft: Marco Heuberger, Mühleweg 1, 5076 Bözen; Projektverfasser: Andrin Schweizer Company GmbH, Giesshübelstrasse 62d, 8045 Zürich; Grundeigentümer: Peter Heuberger, Drillmatt 3, 5076 Bözen; Bauobjekt: Erweiterung Weinkeller / Umbau Verkaufsraum; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2820, Mühleweg 3; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Schul- und Erziehungsheim Effingen, Unterdorf 67, 5078 Effingen; Projektverfasser: Stucki Gartenbau AG, Haldenweg 8, 4333 Münchwilen; Grundeigentümer: Schul- und Erziehungsheim Effingen, Unterdorf 67, 5078 Effingen; Bauobjekt: Spielplatz; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5345, Unterdorf 67. • Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Hossli Bau GmbH, Kirchweg 8, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Schulraumerweiterung (Umnutzung übrige Räume in Schulraum); Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 253, Schulstrasse 242. • Bauherrschaft: Ralf Kastenholz und Rajeev Amar, Kästhal 94, 5078 Effingen; Projektverfasser: Ralf Kastenholz und Rajeev Amar, Kästhal 94, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Ralf Kastenholz und Rajeev Amar, Kästhal 94, 5078 Effingen; Bauobjekt: Ersatz Dach, Ausbau Dachstock, PV-Anlage; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5035, Kästhal 94. • Bauherrschaft: Max und Liselotte Leuppi, Unterer Altenberg 259, 5078 Effingen; Projektverfasser: Max Leuppi, Unterer Altenberg 259, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Max und Liselotte Leuppi, Unterer Altenberg 259, 5078 Effingen; Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung mit PV Panels und Senkrechtmarkisen; PV Panel an Zaun Sitzplatz; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5645, Unterer Altenberg 259. Öffentliche Auflage vom 04. Juli 2025 bis 04. August 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 03. Juli 2025. Gemeinderat