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Entsorgungsstandort «Ruchen» erhalten – Teiländerung der Nutzungsplanung in Eiken

(mn) Das Gebiet Ruchen in Eiken ist ein regional etablierter Entsorgungsstandort, doch seine aktuelle Nutzung entspricht nicht der gültigen Nutzungsplanung. Damit die ansässigen Entsorgungsunternehmen regional handlungsfähig bleiben, ist eine Teiländerung der Nutzungsplanung nötig. Während der öffentlichen Mitwirkungsauflage vom 17. Oktober bis zum 17. November sind alle Interessierten eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äussern.

Seit vielen Jahren sind die Entsorgung Eiken AG (EEAG) und die Auffüllgesellschaft Sisseln Münchwilen (AGSM AG) im Gebiet Ruchen ansässig. Doch einige Anlageteile und die Nutzung des Areals der EEAG stehen im Widerspruch zur rechtskräftigen Nutzungsplanung. Mit einer Teiländerung der Nutzungsplanung soll die rechtliche Grundlage und die Nutzung wieder in Einklang gebracht werden.

Ein Teil Arbeitszone, ein Teil Naturschutzzone
Die Teiländerung der Nutzungsplanung sieht vor, die Parzellen der Entsorgungsunternehmen teilweise einzuzonen und einer Arbeitszone sowie teilweise einer Naturschutzzone (Nichtbauzone) zuzuweisen. Im Gegenzug wird das nahegelegene Areal Sagi ausgezont. Diese Flächenverschiebung bietet eine dauer­hafte Lösung im Sinne von Region und Gemeinde und ist auf die laufende Gesamtrevision der Nutzungsplanung abgestimmt.

Die Teiländerung: Vorgezogen und abgestimmt
Damit das Entsorgungsunternehmen seine Arbeit fortführen kann, benötigt es eine Betriebsbewilligung. Diese erfordert die Einzonung, das heisst eine Änderung der Nutzungsplanung. Die Gemeinde Eiken befindet sich derzeit in der Gesamtrevision der Nutzungsplanung, deren Mitwirkung Anfang 2025 stattfand. Auch Fricktal Regio hat sich mit einer schriftlichen Stellungnahme bereits zur Gesamtrevision eingebracht. Da der kantonale Vorprüfungsbericht noch aussteht und die Genehmigung der Gesamtrevision frühestens 2027 erwartet wird, der zeitliche Druck im Gebiet Ruchen aber hoch ist, werden die Zonenplanfestlegungen dort nun separat behandelt: Als vorgezogene Teiländerung.

Unterlagen liegen online und vor Ort zur Mitwirkung auf
Aktuell befindet sich die Teiländerung der Nutzungsplanung in der kantonalen Vorprüfung. Parallel dazu läuft die Mitwirkung: Vom 17. Oktober bis zum 17. November können die Unterlagen jederzeit auf der Website der Gemeinde und während der üblichen Öffnungszeiten auch auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Jede Person ist dazu berechtigt, einen Mitwirkungsbeitrag einzureichen. Dieser ist schriftlich an den Gemeinderat zu richten.