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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 38-2025

Teilzonenplanrevision Aurica – ­öffentliche Auflage

Öffentliche Auflage der Teilzonenplanrevision Aurica im Gebiet Schützenhölzli/Schofbaum (Koordination gemässe Landeskarte 623’193/265’537). Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahren und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen von Donnerstag, 18. September 2025, bis Freitag, 17. Oktober 2025, auf der Gemeindeverwaltung, Abt. Bau, auf und können während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. • Hinweise: 1. Gesetzliche Grundlagen: §§ 4, 24 Baugesetz (BauG), § 28 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), § 10 Bauverordnung (BauV); 2. Auflagefrist: Die 30-tägige Auflagefrist endet am nächsten Werktag, wenn der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. Die Frist beginnt am Tag nach der Publikation im kantonalen Amtsblatt zu laufen.; 3. Publikationsorgane: Die Publikation erfolgt im kantonalen Amtsblatt und im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde. Eine schriftliche Information der betroffenen Eigentümer von Grundstücken im Planungsgebiet oder von Personen mit Sitz oder Wohnsitz im Planungsgebiet ist nicht notwendig.; 4. Spezielle Publikationsvorschriften sind zu beachten bei gleichzeitigem Rodungsgesuch, Waldfeststellungsverfahren, Umsetzung Gewässerraum, Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung usw.; 5. Erfolgt die Mitwirkung der Bevölkerung (§ 3 BauG) zusammen mit der öffentlichen Auflage (zBsp. Bei untergeordneten Anpassungen der Nutzungsplanung oder bei Sondernutzungsplänen), ist dies ausdrücklich zu erwähnen und in der Vorlage zu begründen.

slowUp Dreiland – ­Strassensperrungen

Am Sonntag, 21. September 2025, findet der traditionelle slowUp Dreiland statt und es kommt zu folgende Verkehrsbeschränkungen von 09.00 bis 18.00 Uhr. Folgende Strassen werden gesperrt: Landstrasse (Veloweg) – Landstrasse (Kreisel Wurmisweg (gesamte Strasse) – Gstaltenrain – Bahnhofstrasse – Mühlegasse – Bahnweg – Kraftwerkstrasse – Zeppelinbrücke. Die Bushaltestelle Bahnhof Kaiseraugst wird aufgrund der Veranstaltung verschoben. Die Ersatzbushaltestelle befindet sich an der Landstrasse. Eine Signalisation ist vorhanden. Weiter Informationen: https://slowup.basel-dreiland.ch

Sanierung Giebenacherstrasse Augst

Der Kanton Basel-Landschaft muss die Giebenacherstrasse in Augst sanieren und Werkleitungsarbeiten ausführen. Dafür wird diese von Mitte September bis Ende Dezember 2025 komplett gesperrt. Der Verkehr wird über die Landstrasse, Giebenacherstrasse und Schwarzackerstrasse in Kaiseraugst umgeleitet. Es ist in diesem Zeitraum entsprechend mit Mehrverkehr auf den bezeichneten Strassen in Kaiseraugst zu rechnen. Der Gemeinderat bittet um Verständnis. Der Gemeinderat

Kunststoffsammlung (inkl. Liebrüti)

Dienstag, 23. September. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle, Coop Junkholz. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

Wandergruppe RAURICA

Datum: 25. September – Wanderung: Von Kilchberg nach Böckten; Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. S1 8.57; Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 4713 / 079 643 65 04; Treffpunkt für A+B Rest. Bistor Böckten Tel 061 981 55 45; Gruppe B: Nach Absprache; Retour: Mit Bus 105 14.19