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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 42-2025

Sanierung / Änderung Wängiweg - öffentliche Planauflage

Das Bauprojekt für die Sanierung und die Änderung des Wängiweges, Abschnitt 1 - 3, liegt gestützt auf § 95 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom 21. Oktober 2025 bis 20. November 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Pläne können in dieser Zeit während den ordentlichen Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Schwaderloch eingesehen werden. Die durch die Strassenerneuerung bedingten Veränderungen sind im Gelände, im Abschnitt 1 und 2 profiliert. Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Schwaderloch einzureichen. Sie sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen den Erschliessungsplan hätten erhoben werden können. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.