Knapp 58 % aller Steuererklärungen 2024 wurden eingereicht. Besten Dank dafür. All jene, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Das Ausfüllen kann vereinfacht werden, indem das Steuerprogramm EasyTax verwendet wird. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen wer-den. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, wird um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches gebeten. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Dienste» – «Online-Schalter» – «Fristerstreckung Steuererklärung» elektronisch möglich. Alle Pflichtigen, die bis am 8. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden eine Mahnung erhalten. Mahnungen sind kostenpflichtig. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick
Veranstaltung WOK-Abend, 05.07.2025
Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, «WOK-Abend», der Damenriege Wittnau, in der Turnhalle am Samstag, 05.07.2025 von 17.00 bis 02.00 Uhr. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligt. Der Gemeinderat
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Einwohnerdienste Wittnau
eUmzug – elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Einwohnerdienste Wittnau
Die Bauabrechnung «Erschliessung Eichmattweg» liegt gestützt auf § 15 vom Erschliessungsfinanzierungsreglement in der Zeit vom Freitag, 26. Juni 2026 bis Montag, 28. Juli 2025 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Anstösser wurden mit separatem Schreiben informiert. Gegen die Bauabrechnung kann während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Wittnau, Oberer Kirchweg 8, 504 Wittnau, Einsprache erhoben werden. Sie muss begründet sein und einen Antrag enthalten. Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
Bauherrschaft: Fässler Christian und Emily, Ortslage: Parzelle 226, Langmattstrasse 35, Bauvorhaben: Spielturm
Korrekte Entsorgung Neophyten
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Die Gemeinde hat dazu ein Merkblatt kreiert, dieses kann auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. Weiter hat die kantonale Fachstelle für die fachgerechte Entsorgung «Neophyten-Säcke» lanciert. Es handelt sich dabei um milchig-transparente 60 Liter Säcke. Diese können weiterhin bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Spezial-Säcke können durch die Bevölkerung am gleichen Standort, wie der Hauskehricht, deponiert werden. Diese werden zusammen mit dem Hauskehricht eingesammelt. Die Kosten für die Entsorgung übernimmt die Gemeinde. Der Gemeinderat dankt der Einwohnerschaft für die Unterstützung zur korrekten Bekämpfung der Neophyten. Der Gemeinderat