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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 42-2025

2. Wahlgang für 1 Mitglied der Steuerkommission und einen ­Gemeinderat für die Amtsperiode 2026/2029

Am 30. November 2025 findet der 2. Wahlgang für ein Mitglied der Steuerkommission und ein Gemeinderatsmitglied für die Amtsperiode 2026 bis 2029 statt. (Korrektur zur Publikation vom 02.10.2025: Es handelt sich um die Wahl für 1 Mitglied der Steuerkommission nicht für das Ersatzmitglied). Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für ein Gemeinderatsmitglied wurden keine Kandidaten angemeldet. Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für ein Mitglied der Steuerkommission wurde folgende Kandidatin angemeldet: • Bentz Sabine, 1970; Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis spätestens am Dienstag, 14. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro

Voranzeige Sammlung von ­Textilien und Schuhen

Der Samariterverein führt am Samstag, 18. Oktober 2025 die Sammlung von Textilien und Schuhen durch. Die Kleidersäcke sind am Samstagmorgen bis spätestens 08.00 Uhr bereitzustellen. Gemeinde Wittnau

Baubewilligung erteilt

Bauherrschaft: Tschudi Roland, Wittnau, Ortslage: Parzelle 489, Hauptstrasse 68, Bauvorhaben: Dach- und Fassadensanierung. Der Gemeinderat

Verkehrsbeschränkung ­Öffentliche Auflage

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Der Gemeinderat Wittnau verfügt in der Gemeinde Wittnau, Zufahrt Brügglihof, Parzelle 20, für die Bachbrücke Nr. 34 ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen (Signal 2.01). Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Gemeinderat

MG Wittnau

Auftritt der MG Wittnau am Chilbi-Gottesdienst am 19. Oktober. Liebe Musikfreunde, die MG Wittnau ist fleissig am Üben für den Auftritt am Chilbi-Gottesdienst am 19. Oktober. Um 10.30 Uhr werden Sie herzlich in der Kirche St. Martin begrüsst. Die MG Wittnau darf diesen Gottesdienst alljährlich mit musikalischen Darbietungen umrahmen. Im Anschluss wird vor der Kirche ein Apéro serviert. Die MG Wittnau freut sich über viele Zuhörer.