(pd) Der Regierungsrat des Kantons Aargau senkt die Pachtzinssumme und legt die geänderten Jagdreviergrenzen fest.
Am 27. August hat der Regierungsrat die Gesamtpachtzinssumme und die geänderten Jagdreviergrenzen für die Pachtperiode 2027 bis 2034 festgelegt. Die jährlichen Pachtzinseinnahmen werden um 100'000 Franken auf 1,1 Millionen Franken gesenkt. Der Regierungsrat
trägt damit dem grossen Engagement und dem steigenden Aufwand der Jägerschaft und der lokalen Jagdaufsicht Rechnung.
Die aktuelle Jagdpachtperiode dauert bis 31. Dezember 2026. Wichtige Grundlagen für die Neuverpachtung der Jagdreviere für die kommende Pachtperiode 2027 bis 2034 sind die Festlegung der Gesamtpachtzinssumme sowie die Festlegung der Reviergrenzen. Gemäss § 3 und § 6 des Jagdgesetzes des Kantons Aargau legt der Regierungsrat auf Beginn einer neuen Pachtperiode die jährlichen Pachtzinseinnahmen und die Jagdreviergrenzen fest.
Berücksichtigung des Aufwandes für die Jägerschaft und die Jagdaufsicht
Die jährlichen Pachtzinseinnahmen betragen in der laufenden Pachtperiode 1,2 Millionen Franken. Der Aufwand, den die Jagdgesellschaften im Rahmen ihrer jagdlichen Pflichten in ihren gepachteten Revieren betreiben müssen, ist beträchtlich. Die Verpflichtungen wie die Jagdaufsicht, die Wildschadenverhütung oder die lokale Beratung der Bevölkerung beanspruchen aufgrund der fortschreitenden Urbanisierung, des zunehmenden Strassenverkehrs und der gestiegenen Freizeitnutzung mehr Zeit. Die Rahmenbedingungen für die Ausübung der Jagd werden dadurch schwieriger. Der Regierungsrat honoriert das grosse Engagement der Jägerschaft und senkt die Summe der jährlichen Pachtzinsen auf 1,1 Millionen Franken. Gleichzeitig wurden in einzelnen Revieren die Jagdreviergrenzen angepasst. Neu verfügt der Kanton Aargau über 174 Jagdreviere und 2 Schonreviere (Wasser- und Zugvogelreservate Klingnauer Stausee und Flachsee). Die Jagdreviere werden im Frühling 2026 zur Verpachtung ausgeschrieben.