(pd) Die Aargauer Stimmberechtigten können am Sonntag, 15. Mai, über drei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen entscheiden.
Der Bundesrat hat beschlossen, am 15. Mai 2022 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
• Vorlage 1: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
• Vorlage 2: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen (Transplantationsgesetz)
• Vorlage 3: Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Die drei Vorlagen kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt.
Gleichzeitig werden den Stimmberechtigten die zwei nachstehenden kantonalen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
• Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)" vom 4. Juni 2020
• Vorlage 5: Steuergesetz (StG); Änderung vom 7. Dezember 2021