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Aargau: Änderungen des Gebäudeversicherungsgesetzes und des Feuerwehrgesetzes treten per 1. Januar 2022 in Kraft

(pd) Der Regierungsrat hat Änderungen des Gebäudeversi cherungsgesetzes und des Feuerwehrgesetzes auf Ver ordnungsstufe beschlossen. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Aus- und Weiterbildung aller Angehö rigen der Feuerwehren sowie die Fondsstruktur, die neu durch einen Präventionsfond und einen Interventions fond ersetzt wird.

Mit der Änderung der Feuerwehrverordnung wird die Aus und Weiterbildung aller Angehöriger der Feuerwehren an die aktuelle Praxis angepasst. Die Verantwortung für die Ausbil dung der Feuerwehren wird formell ganz auf die Aargaui sche Gebäudeversicherung (AGV) übertragen. In diesem Zusammenhang erfolgen Anpassungen im Sold- und Spe senwesen. Die AGV erhält ausserdem die Befugnis, wichtige Beschaffungsprozesse im Feuerwehrwesen (Brandschutz bekleidung, Fahrzeuge und allgemeine Ausrüstung) zu opti mieren und teilweise zu zentralisieren.

Neuerlass von Präventionsfondsverordnung und Inter ventionsfondsverordnung
Die neue Fondsstruktur organisiert die Fonds als Interven tionsfonds (Feuerwehrwesen) und Präventionsfonds (Brand schutz und Elementarschadenprävention), was einen Neuer lass der Präventionsfondsverordnung und der Interventionsfondsverordnung bedingt.

Elementarverordnung geht in Präventionsfondverord nung auf
Die bisherige Elementarfondsverordnung (EFV) geht in der neuen Präventionsfondsverordnung (PFV) auf und wird mit den bisherigen Bestimmungen betreffend die Beiträge an den vorbeugenden Brandschutz aus der "alten" Feuerfonds verordnung (FFV) ergänzt. Mit der neuen Fondsstruktur sind keine Änderungen der materiellen Beitragsbestimmungen verbunden.

Änderungen an Interventionsfondsverordnung
Die neue Interventionsfondsverordnung wurde um die zent rale Beschaffung der Brandschutzbekleidung ergänzt. Wei ter beschloss der Regierungsrat die Erweiterung der Investi tionsbeiträge vom Löschwasserbecken ausserhalb der Bauzone auf den Löschschutz generell. Des Weiteren wird die Berechnungsbasis für Beiträge an Feuerwehrlokale an gepasst und die Ausbildungsbeiträge formell an die Praxis angepasst.

Mit Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 22. Januar 2021 wurde die Referendumsfrist ausgelöst. Diese lief bis am 22. April 2021. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Die Änderungen des Gebäudeversicherungsgesetzes und des Feuerwehrgesetzes sowie die Vollzugsvorschriften tre ten per 1. Januar 2022 in Kraft