(pd) Am 30. November 2025 gelangen zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: die Volksinitiative "Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)" sowie die Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)". Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.
Die Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert" verlangt eine neue Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zur Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen. Der Bundesrat anerkennt zwar das klimapolitische Anliegen, lehnt die Initiative jedoch aus mehreren Gründen ab. Die vorgeschlagene Steuer würde voraussichtlich zu erheblichen Verhaltensanpassungen führen, insbesondere zur Abwanderung vermögender Personen, was nicht nur das erwartete Steueraufkommen stark schmälern, sondern auch bestehende Einnahmen gefährden könnte. Eine Annahme der Initiative hätte für den Kanton Aargau erhebliche Auswirkungen. Die Abwanderung von sehr vermögenden Steuerzahlenden würde für Kanton und Gemeinden statt Mehreinnahmen durch die neue Erbschaftssteuer jährliche Mindereinnahmen von bis zu 48 Millionen Franken bedeuten, was 1,3 Prozent der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuern beziehungsweise 1,0 Prozent der gesamten Steuern (ohne kantonale Anteile an Bundessteuern) entspricht. Zudem greift die Initiative in die Steuerhoheit und Finanzautonomie der Kantone ein und schafft durch ihre rückwirkende Anwendung rechtliche Unsicherheiten. Die Regierung empfiehlt deshalb, die Initiative abzulehnen.
Teilrevision des kantonalen Baugesetzes: Regierungsrat verabschiedet Botschaft zuhanden des Grossen Rats
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Teilrevision des kantonalen Baugesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat in einer Motion beauftragt, die Fristen für die Geltungsdauer der Baubewilligung (§ 65) zu erhöhen. In einer weiteren, als Postulat entgegengenommenen Motion hatte der Grosse Rat verlangt, im Baugesetz zu verankern, dass für die Erstellung von Wärmepumpen im Strassen-Unterabstand erleichterte Ausnahmebewilligungen (mit Beseitigungsrevers) möglich seien. Mit der nun vorliegenden Gesetzesrevision werden diese Anliegen umgesetzt. Vor allem aber wird mit der Revision die Grundlage für eine digitale (elektronische) Abwicklung baugesetzlicher Verfahren geschaffen – konkret das Baugesuchsverfahren, die Vorprüfung und Genehmigung von Nutzungsplänen sowie generell die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss Baugesetz. Ausserdem soll aufgrund einer weiteren grossrätlichen Motion im Baugesetz die Klarstellung erfolgen, dass Einwendungen, die bereits gegen den Nutzungsplan hätten vorgebracht werden können, später im Baugesuchsverfahren nicht mehr zulässig sind.
In der öffentlichen Anhörung, die vom 31. Januar bis am 7. Mai 2025 stattgefunden hat, ist die Revision grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Aufgrund der Rückmeldungen wurden in der nun verabschiedeten Botschaft punktuelle Anpassungen gegenüber dem Anhörungsentwurf vorgenommen. Zum Beispiel soll – aufgrund der Ablehnung einer grossen Mehrheit der Gemeinden – die Geltungsdauer für Baubewilligungen nicht automatisch um ein Jahr erhöht werden, sondern nur in begründeten Fällen. Weiter wurde die Bestimmung, wonach der Regierungsrat die Anzahl und die Mindestanforderungen an sanitären Einrichtungen regeln darf, wegen der ungenügenden Akzeptanz bei den Anhörungsteilnehmenden aus dem Entwurf gestrichen; die Gemeinden bleiben frei, eine eigene Regelung zu beschliessen.
Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 25.251 verfügbar.