(pd) Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2022 mit 41 zu 40 Stimmen entschieden, dem Vorschlag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) zu folgen und damit zwingend eine Reduktion der Unterrichtslektionen bei Klassenlehrpersonen beschlossen.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) bedauert diesen Entscheid sehr, da der Regierungsrat in der Vorlage vorsah, dass die Gemeinden selbst entscheiden können, ob der Zeitaufwand im Sinne eines Unterrichtsbestandteils zugeteilt wird (Reduktion um eine Unterrichtslektion) oder wie bisher durch Reduzierung in den übrigen Bereichen (z. B. Mitarbeit in Projekten). Bei beiden Varianten werden die Klassenlehrpersonen entlastet. Diese Lösung hätte im Sinne der Variabilität gemäss Paragraph 47a der Kantonsverfassung den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Gemeinden Rechnung getragen.
Für den VBLG ist es stossend, dass die vom Landrat knapp beschlossene Dekretsänderung hohe Mehrkosten von jährlich rund 5,5 Mio Franken auslöst, die von den Gemeinden getragen werden müssen. «Eigentlich sollte der Grundsatz gelten: Wer entscheidet, der trägt auch die Konsequenzen – und damit auch die zusätzlichen Kosten. Wir sind der Meinung, dass der Kanton die zusätzlichen Kosten tragen muss und diese den Gemeinden via Lastenausgleich entschädigen soll», erklärt der VBLG. Da die Besetzung der neu entstandenen Kleinpensen in Zeiten des Fachkräftemangels äusserst schwierig sein wird, hat der VBLG gleichzeitig den Regierungsrat aufgefordert, mit Sofortmassnahmen dem Lehrpersonenmangel mit der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze entgegenzuwirken.